Kino.to Urteil: Streaming = Download? Das Internet wird zum Minenfeld
Ein Urteil des Amtsgericht Leipzig im Rahmen der Kino.to Prozesse setzt das Streaming von unlizensierten Filmen mit deren Herunterladen gleich. Bisher handelte es sich dabei um eine rechtliche Grauzone. Der Leipziger Richter Mathias Winderlich betonte in der Urteilsbegründung, dass beim Nutzen von Streaming-Seiten eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfinde. Dadurch ergeben sich im täglichen Umgang mit dem Internet eine Reihe von ernsten rechtlichen Problemen – jeder Klick könnte daneben gehen. Weiterlesen

